aktuelle AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB der Semtron GmbH
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende

Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich

zugestimmt.

§ 2 Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Sofern keine schriftliche

Auftragsbestätigung vorliegt, gilt unser schriftliches Angebot, sofern dies angenommen wurde.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", einschließlich

    Verpackung.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe

    am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von

    30 Tagen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in

    Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen,

    sind wir berechtigt,  diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns

    als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Lieferzeitverlängerungen

Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den

Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - einerlei, ob sie bei uns oder einem Unter-

lieferanten eintreten - zum Beispiel Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe - sind wir berechtigt,

vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit nach unserem Ermessen angemessen zu

verlängern. Die gleichen Rechte stehen uns im Falle von Streik oder Aussperrungen bei uns oder unseren Vor-

lieferanten zu. Wir werden solche Umstände unseren Kunden unverzüglich mitteilen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, auch der jeweiligen

    Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Besteller zustehen.

2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung

    unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, so

    dass wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter

    deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser

    Waren.

3. Der Besteller tritt uns bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware ab. Die

    abgetretenen Forderungen dienen zu unsere Sicherung nur bis zur Höhe des Rechnungswerts der jeweils

    verkauften Vorbehaltsware.

4. Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20 %, so geben wir auf Antrag

     des Bestellers übersteigende Sicherungen nach unserer Wahl frei.

§ 6 Mängelhaftung

1 . Für Mängel der Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder

    vom Vertrag zurücktreten.

3. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Besteller allerdings kein Rücktrittsrecht zu.

4. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu den offensichtlichen  

    Mängeln zählen auch Fälle, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert wurde.

    Offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich zu rügen.

§ 7 Haftung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen

Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungs-

gehilfen.

§ 8 Verjährung

Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen

Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.

§ 9 Schlussbestimmungen

1 . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

3. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz

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